Verbraucherschützer fordern strikteres Vorgehen gegen „Dark Patterns“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat insgesamt 18 Apps und Angebote von Online-Marktplätzen und Social-Media-Plattformen getestet und bemängelt, dass diese allesamt mit verbotenen manipulativen Designs arbeiten. Neben Amazon, TikTok und Temu waren auch deutsche Anbieter wie MediaMarkt, Zalando und Kaufland unter den getesteten Angeboten. Den Verbraucherschützern zufolge sind hier Einrichtungen wie die EU-Kommission und die Bundesnetzagentur […]

Jan 22, 2025 - 13:02
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Verbraucherschützer fordern strikteres Vorgehen gegen „Dark Patterns“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat insgesamt 18 Apps und Angebote von Online-Marktplätzen und Social-Media-Plattformen getestet und bemängelt, dass diese allesamt mit verbotenen manipulativen Designs arbeiten. Neben Amazon, TikTok und Temu waren auch deutsche Anbieter wie MediaMarkt, Zalando und Kaufland unter den getesteten Angeboten.

Den Verbraucherschützern zufolge sind hier Einrichtungen wie die EU-Kommission und die Bundesnetzagentur gefordert. Die Grenzen für entsprechende Angebote sind in dem hierzulande im vergangenen Mai in Kraft getretenen Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) klar definiert. Es fehle lediglich an der Durchsetzung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben.

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„Wir brauchen klare Spielregeln“

Wir brauchen klare Spielregeln für digitale Fairness und gegen schädliche Designpraktiken im Internet – und das auch im allgemeinen Verbraucherrecht. Denn Manipulation gibt es nicht nur auf Plattformen, sondern auch bei anderen Online-Angeboten wie Händlerwebseiten oder Apps. Die Europäische Kommission muss den bevorstehenden Digital Fairness Act nutzen, um für echte Fairness im Netz zu sorgen.

Zu den unzulässigen Praktiken gehört die Verwendung von sogenannten „Hyper-Engaging-Dark-Patterns“ (HEDP), mit deren Hilfe die Verweildauer auf den Seiten der Anbieter erhöht werden soll. Dies können aufdringliche Benachrichtigungen, Mechanismen wie Autoplay oder auch der Einsatz von Gamification- und Glücksspiel-Elementen sein. Die Designs sollen Nutzer beispielsweise zu impulsiven Kaufentscheidungen verleiten und dafür sorgen, dass sie mehr Geld als geplant aus- oder mehr Daten preisgeben.

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Verbraucher sollen Probleme melden

Die Verbraucherschützer haben auf Basis ähnlicher Kritik bereits erfolgreich Anbieter wie Temu und Shein abgemahnt und fordern nun ein stärkeres Eingreifen der zuständigen Behörden. Verbraucher sind dazu aufgefordert, negative Erfahrungen mit Online-Marktplätzen und vergleichbaren Angeboten zu melden.

Im Detail wurden die Angebote von AliExpress, Amazon, Ebay, Facebook, Instagram, Kaufland, LinkedIn, Mediamarkt, Otto, Pinterest, Shein, Snapchat, Temu, TikTok, X, Wish, YouTube und Zalando von den Verbraucherschützern überprüft. Als Grundlage für die Untersuchung haben die Android-Apps der Unternehmen gedient.

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